1. Allgemeine Bedingungen
1.1 Vertragsgrundlage
1.1.1 Der Auftraggeber von Dienstleistungen, sonstigen Leistungen aller Art oder der Hafenbenutzer der öffentlichen Kaianlagen, die von der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH (im folgenden LHG benannt) betrieben werden, erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Kaitarif in der jeweils gültigen Fassung als Vertragsgrundlage mit der LHG an.
1.1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können in der jeweils gültigen Fassung aus dem Internet (www.lhg.com) heruntergeladen werden.
1.1.3 Hafenbenutzer sind verpflichtet, bei der Benutzung der öffentlichen Hafenanlagen alle einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere die jeweilige Entgeltordnung der LHG und der Hansestadt Lübeck für die Benutzung der öffentlichen Häfen der Hansestadt Lübeck. Hafenteile in der jeweils gültigen Fassung, die Hafenverordnung für die Häfen in Schleswig Holstein und die Hafensicherheitsverordnung und die Entgeltordnung für die Entsorgung von Schiffsabfällen in den von der LHG betriebenen Hafenanlagen. Die Hafenbenutzer verpflichten sich auch gegenüber der LHG zur Einhaltung dieser jeweils geltenden Vorschriften.
1.2 Genehmigungsbedürftiger Umschlag/Lagerung
1.2.1 Bedarf der Umschlag bestimmter Güter der Genehmigung, so kann der Umschlag nur bei Vorliegen dieser Genehmigung erfolgen.
1.2.2 Gefährliche Güter dürfen nur mit Genehmigung der Hafenbehörde der Hansestadt Lübeck und der LHG im Hafengebiet auf den dafür vorgesehenen Plätzen aus transporttechnischen Gründen abgestellt werden. Gefahrgut, welches an einem Werktag in den Hafen eingebracht wird, muss innerhalb von 24 Stunden weiterbefördert werden. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Explosivgüter (IMO Klasse I) sind von der Lagerung ausgeschlossen.
1.3 Allgemeine Berechnungsgrundsätze
1.3.1 Sämtliche Leistungen der LHG werden gemäß Kaitarif gegenüber Ihren Auftraggebern und Benutzern der Hafenanlagen der LHG in Rechnung gestellt.
1.3.2 Maßberechnung für messende Güter erfolgt durch Division der cbm mit dem Bruttogewicht in Tonnen.
1.3.3 Entgelte werden, soweit nicht anders genannt, nach dem Bruttogewicht berechnet. Sonstige angefangene Tarifeinheiten werden voll in Ansatz gebracht.
1.3.4 Güter, die aus stautechnischen Gründen abgesetzt (Stellplatz, Lagerhalle oder Transport-mittel) werden müssen, werden wie Güter im indirekten Umschlag abgerechnet.
1.3.5 Leere ungereinigte Transportmittel oder Transportbehälter mit Gefahrgutresten, werden als Gefahrgut eingruppiert.
1.3.6 Ladungssicherungen der Güter auf/in den Transportmitteln oder Transportbehältern, sind in den Umschlagraten nicht enthalten. Die Berechnung der Ladungssicherung erfolgt zu den Sätzen für Zeitlohnarbeiten und Gerätegestellung.
1.3.7 Minimalberechnung für jede Einzelleistung und für das Lagergeld
Code | EURO | ||
---|---|---|---|
0000 | Dienstleistungen aller Art | je Einzelleistung | 35,70 |
0000 | Lagerung | je Abrechnungszeitraum | 35,70 |
1.3.8 Abfertigung unangemeldeter Einheiten
Code | EURO | ||
---|---|---|---|
1000 | Zuschlag | je Einheit | 25,50 |
1.3.9 Abfertigungsentgelt für angelieferte und wieder abgezogene Einheiten
Code | EURO | ||
---|---|---|---|
1020 | Abfertigungsentgelt | je Einheit | 35,70 |
1.3.10 Bearbeitungsentgelt für nicht von der LHG eingeführte, unvollständig oder falsch ausgestellte Vordrucke
Code | EURO | ||
---|---|---|---|
1030 | Bearbeitung | je Vorgang | 35,70 |
1.3.11 Auf Sammel- und Teilladungen, die einer gesonderten Separierung bedürfen, wird ein Zuschlag berechnet. Der Zuschlag ist in dem jeweiligen Ratenverzeichnis aufgeführt.
1.3.12 Direkter Umschlag: Entladung oder Beladung von Gütern vom Transportmittel oder Transportbehälter direkt auf/in die Transportmittel oder Transportbehälter.
1.3.13 Indirekter Umschlag: Entladen von Gütern vom Transportmittel oder Transportbehälter auf den Stellplatz und Wiederverladung auf/in die Transportmittel oder Transportbehälter.
1.4 Nebenleistungen
Alle Nebenleistungen, soweit diese nicht im Kaitarif genannt sind, werden zu den Stundensätzen des Kaitarifs berechnet.
1.5 Arbeitszeiten
Die im Kaitarif genannten Entgelte haben Gültigkeit für Arbeiten innerhalb der 1. Werktagsschicht von Montag bis Samstag. Für Arbeiten außerhalb dieser regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt die Berechnung von Zuschlägen gemäß den Stundensätzen des Kaitarifes.
1.6 Auftragserteilung/Anmeldung
1.6.1 Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für einen ordnungsgemäßen Umschlag und eine ordnungsgemäße Lagerung erforderlich sind. Alle Anweisungen über die Behandlung der Güter, sind in den Auftrag aufzunehmen. Ohne schriftliche Auftragserteilung ist die LHG nicht verpflichtet Arbeiten auszuführen.
1.6.2 Soweit die LHG Auftragsformulare bereitstellt, werden Arbeiten nur ausgeführt, wenn der Auftraggeber diese Formulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben abgegeben hat. Zur Anmeldung der Dienstleistungen kann der Auftragsschein von der LHG-WEB-Seite heruntergeladen werden (www.lhg.com).
1.6.3 Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr für die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere der Angaben über Art, Menge und Gewicht der Güter.
1.6.4 Umschlagsarbeiten sind bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages, bei Sonntagsarbeiten bis spätestens Freitag 12.00 Uhr anzumelden.
1.7 Umsatzsteuer
Zu allen in diesem Kaitarif festgelegten Entgelten, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wird die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe zusätzlich berechnet.
1.8 Schlussbestimmungen
1.8.1 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Lübeck. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Die LHG ist auch berechtigt, Klage am Wohnsitz des Auftraggebers zu erheben.
1.8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1.8.3 Sind einzelne Teile der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam oder abbedungen, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn, Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis soweit wie möglich entsprechen.
Der Kaitarif tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
2. Umschlag Boote
2.1 Für Boote über 5-fach messend erfolgt kein Maßzuschlag.
2.2 Für die Durchführung des indirekten Umschlages sind die erforderlichen Hilfsmittel, wie Bootsböcke oder Bootsgestelle durch den Auftraggeber auf seine Kosten bereitzustellen.
2.3 Nebenleistungen, wie das Einsetzen/Aufrichten von Bootsmasten, Umsetzen von Bootsböcken, Entsorgen von Bootsböcken und Laschmaterial etc., werden nach Aufwand berechnet.
Code | Leistung | Umschlagsgut | Berechnung | EURO direkt | EURO indirekt |
---|---|---|---|---|---|
2300 | Umschlag mittels Stapler | Boote bis 1.500 kg Stückgewicht | je Hub | 81,60 | 163,20 |
2310 | Umschlag mittels Stapler | Boote bis 3.000 kg Stückgewicht | je Hub | 129,69 | 259,39 |
2320 | Umschlag mittels Stapler | Boote bis 3.001 kg Stückgewicht | je Hub | 181,82 | 363,63 |
2330 | Umschlag mittels Kaikran | auf | Anfrage |
3. Umschlag Container und Wechselbrücken
Die Umschlagentgelte gelten ausschließlich für standardisierte Einheiten.
Code | Leistung | Umschlagsgut | Berechnung | EURO |
---|---|---|---|---|
3000 | Umschlag mittels KLV-Umschlaggerät | Container/Wechselbrücken | je Hub | 47,33 |
3010 | Auf- oder Zusammenklappen der Stützbeine | Wechselbrücken | je Vorgang | 15,20 |
3020 | Gefahrgutzuschlag | Container/Wechselbrücken | je Stück | 11,73 |
4. Umschlag Fahrzeuge und Anhänger
Die Annahme, Ausgabe, Beladen oder Entladen der Fahrzeuge erfolgt innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten. Die Fahrzeuge werden äußerlich auf offensichtliche Beschädigungen geprüft, lassen es die Lichtverhältnisse nicht zu, erfolgt die Überprüfung am Folgetag.
4.1 Annahme oder Ausgabe von fahrbereiten Fahrzeugen und Anhängern durch das Personal der LHG.
Für Fahrzeuge, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten angeliefert werden, erfolgt die Überprüfung am Folgetag.
Code | Leistung | Umschlagsgut | Berechnung | EURO |
---|---|---|---|---|
4100 | Annahme/Ausgabe | Kfz bis 3.000 kg | je Stück | 42,64 |
4120 | Annahme/Ausgabe | Kfz ab 3.001 kg | je Stück | 84,66 |
4130 | Annahme/Ausgabe | Bagger, Radlader, sonstige Baumaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge/Geräte | je Stück | 107,30 |
4140 | Annahme/Ausgabe | Kettenfahrzeuge | je Stück | 137,70 |
4.2 Beladen oder Entladen von fahrbereiten Fahrzeugen und Anhängern durch das Personal der LHG vom Landfahrzeug ohne Umschlaggerät
Code | Leistung | Umschlagsgut | Berechnung | EURO |
---|---|---|---|---|
4200 | Annahme/Ausgabe | Kfz bis 3.000 kg | je Stück | 56,66 |
4220 | Annahme/Ausgabe | Kfz ab 3.001 kg | je Stück | 111,08 |
4230 | Annahme/Ausgabe | Bagger, Radlader, sonstige Baumaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge/Geräte | je Stück | 145,30 |
4240 | Annahme/Ausgabe | Kettenfahrzeuge | je Stück | 168,30 |
4.3 Beladen oder Entladen von fahrbereiten Fahrzeugen, Anhängern und Trailern mittels Umschlaggerät
Code | Leistung | Umschlagsgut | Berechnung | EURO |
---|---|---|---|---|
4300 | Umschlag | Fahrzeuge aller Art, Anhänger aller Art, Semi-Trailer | je Stück | auf Anfrage |
5. Umschlag staplerfähige Güter
Code | Leistung | Umschlagsgut | Berechnung | EURO direkt | EURO indirekt |
---|---|---|---|---|---|
5010 | Umschlag mittels Stapler | Güter bis 5-fach messend, palettiert | je 1.000 kg | 18,05 | 36,11 |
5020 | Umschlag mittels Stapler | Güter bis 5-fach messend, nicht palettiert | je 1.000 kg | 22,80 | 45,59 |
5030 | Zuschlag für Sammel- und Teilladung | Güter bis 5-fach messend | je 1.000 kg | 4,23 | 4,23 |
5040 | Umschlag mittels Stapler | Güter bis 10-fach messend, palettiert | je 1.000 kg | 29,53 | 59,06 |
5050 | Umschlag mittels Stapler | Güter bis 10-fach messend, nicht palettiert | je 1.000 kg | 39,32 | 78,64 |
5060 | Zuschlag für Sammel- und Teilladung | Güter bis 10-fach messend | je 1.000 kg | 8,47 | 8,47 |
5070 | Umschlag mittels Stapler | Güter über 10-fach messend | auf | Anfrage | |
5080 | Gefahrgutzuschlag | Gefahrgut (GGV-See) | je 1.000 kg | 4,03 | 4,03 |
5090 | Beladen oder Entladen von Containern | auf | Anfrage |
6. Stundensätze für Personal und Gerät
6.1 Allgemeines
6.1.1 Die im Kaitarif genannten Umschlagentgelte haben Gültigkeit für Arbeiten innerhalb der 1. Werktagsschicht von Montag bis Samstag. Für Arbeiten außerhalb dieser regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt die Berechnung von Zuschlägen gemäß den Stundensätzen.
6.1.2 Überstunden werden je angefangene Stunde berechnet.
6.1.3 Zeitlohnarbeiten, Wartezeiten, Leerlaufzeiten und Gerätegestellung, werden je angefangene halbe Stunde berechnet.
6.1.4 Das Durcharbeiten von Pausen wird mit einer Überstunde pro Mann in Rechnung gestellt.
6.1.5 Für bestellte Arbeiten innerhalb der 1. Werktagsschicht werden anfallende Wartezeiten und Leerlaufzeiten vor der Aufnahme sowie während der laufenden Tätigkeit berechnet.
6.1.6 Wartezeiten und Leerlaufzeiten außerhalb der 1. Werktagsschicht werden generell in Rechnung gestellt.
6.1.7 Für bestellte Schichtarbeiten werden Leerlaufzeiten nach Beendigung der Arbeit berechnet.
6.1.8 An Sonntagen, Vorfeiertagen, Feiertagen und hohen Feiertagen werden generell Wartezeiten und Leerlaufzeiten in Rechnung gestellt.
6.1.9 An Sonntagen, Vorfeiertagen, Feiertagen und hohen Feiertagen, sowie für Arbeiten nach der 1. Werktagsschicht, wird die gesamte Stundenanzahl pro Schicht und Mitarbeiter zzgl. der anfallenden Wartezeiten und Leerlaufzeiten berechnet.
6.1.10 Für Vorfeiertage werden Sonntagszuschläge ab 13.00 Uhr berechnet. Vorfeiertage sind der Sonnabend vor Ostern und Pfingsten, der 30. April, 24. Dezember und der 31. Dezember.
6.1.11 Hohe Feiertage sind der Neujahrstag, Ostersonntag, 1. Mai, 1. Pfingsttag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.
6.1.12 Der Zuschlag für Überstunden an hohen Feiertagen beträgt 50% auf die Preise gemäß Nummer 6.4.
6.2 Zeitlohnarbeiten, Leerlaufzeiten und Wartezeiten
Code | Funktion des Personals | Berechnung | EURO |
---|---|---|---|
6310 | Vorarbeiter, Umschlagleiter und Schiffseinweiser | je Mitarbeiter und Stunde | 86,19 |
6340 | Gerätefahrer und Güterschreiber | je Mitarbeiter und Stunde | 82,21 |
6250 | Kaiarbeiter | je Mitarbeiter und Stunde | 75,84 |
6.3 Überstundenzuschläge nach der 1. Werktagsschicht
Code | Funktion des Personals | Berechnung | EURO |
---|---|---|---|
6410 | Vorarbeiter, Umschlagleiter und Schiffseinweiser | je Mitarbeiter und Stunde | 43,10 |
6440 | Gerätefahrer und Güterschreiber | je Mitarbeiter und Stunde | 41,11 |
6450 | Kaiarbeiter | je Mitarbeiter und Stunde | 37,94 |
6.4 Überstundezuschläge an Sonntagen, Vorfeiertagen und Feiertagen
Code | Funktion des Personals | Berechnung | EURO |
---|---|---|---|
6410 | Vorarbeiter, Umschlagleiter und Schiffseinweiser | je Mitarbeiter und Stunde | 64,62 |
6440 | Gerätefahrer und Güterschreiber | je Mitarbeiter und Stunde | 61,66 |
6450 | Kaiarbeiter | je Mitarbeiter und Stunde | 56,92 |
6.5 Stundensätze für Gerätegestellung mit Gerätefahrer in der 1. Werktagsschicht
Code | Funktion Umschlagsgerät | Berechnung | EURO |
---|---|---|---|
6610 | Stapler bis 10 t Tragfähigkeit | je Gerät und Stunde | 139,43 |
6620 | Stapler über 10 t Tragfähigkeit | je Gerät und Stunde | 193,39 |
6630 | Tugmaster ohne Translifter | je Gerät und Stunde | 210,63 |
6640 | Kombiniertes Containerumschlagsgerät | auf Anfrage | |
6650 | Kaikran bis 100 t Tragfähigkeit im Terminal Nordlandkai | auf Anfrage | |
6660 | Geräte ohne Fahrer | auf Anfrage |
Nach der 1. Werktagsschicht erfolgt die Berechnung von Überstundenzuschlägen für die Gerätefahrer.
7. Nebenleistungen
Alle Nebenleistungen, soweit diese nicht nachfolgend genannt sind, werden zu den Personal- und Gerätestundensätzen des Kaiftarifs berechnet.
Code | Leistung | Berechnung | EURO |
---|---|---|---|
7100 | Fegen von Transportmitteln und Transportbehältern (besenrein) | je Stück | 35,70 |
7110 | Aufplanen oder Zuplanen (Rückseite) von Trailern und Lastkraftwagen | je Vorgang | 35,70 |
7120 | Starthilfe bei Kraftfahrzeugen mittels Standardüberbrückungskabel und Standardmitteln | je Vorgang | 81,04 |
7130 | Ausstellen von Umschlagpapieren, Bescheinigungen oder Gewichtslisten | je Vorgang | 35,70 |
7140 | Stromversorgung für Trailer oder Container inklusive Anschluss und Abnahme von/an die Stromversorgung | ||
für die ersten angefangenen 24 Stunden | 71,60 | ||
für jede weiteren angefangenen 24 Stunden | 39,12 | ||
7170 | Umfuhr von rollenden Einheiten innerhalb des Terminals | je Einheit und Vorgang | 40,50 |
Haus- und Sondermüllentsorgung | auf Anfrage | ||
7190 | Wiegen von Einheiten | auf Anfrage |
7.1 Lagerung und Standgeld
7.2 Allgemeines
7.2.1 Die Freilagerfristen sind in dem jeweiligen Ratenverzeichnis enthalten.
7.2.2 Als erster Lagertag zählt, für Güter im eingehenden Seeverkehr, der dem letzten Löschtag des Schiffes folgende Werktag.
7.2.3 Für Güter im ausgehenden Seeverkehr, sowie bei übrigen Gütern, gilt der dem Anliefertag folgende Werktag als erster Lagertag.
7.2.4 Als letzter Lagertag gilt, für Güter im ausgehenden Seeverkehr, der 1. Ladetag des Schiffes, bei den übrigen Gütern der Verladetag.
7.2.5 Bei längerer Lagerung entfällt die lagergeldfreie Frist. Als erster Lagergeldtag zählt der Tag der Einlagerung.
7.2.6 Die LHG behält sich vor, Lagerentgelte vom Auftraggeber oder Hafenbenutzer im Voraus, spätestens bei der Auslieferung der Einheiten oder Güter aus den Häfen der LHG, bar zu kassieren. Dies gilt auch gegenüber Dritten, die im Auftrag Ihres Auftraggebers handeln.
7.3 Kurzfristige Lagerung von Gütern aller Art in den Lagerhallen oder unter den Überdachungen
Code | Güterart | Freilagerfrist | Berechnung | EURO |
---|---|---|---|---|
7310 | Stückgüter und Schwergut bis 5-fach messend | 3 Werktage | je 1.000 kg und Kalendertag | 2,35 |
7320 | Stückgüter und Schwergut bis 10-fach messend | 3 Werktage | je 1.000 kg und Kalendertag | 4,70 |
7330 | Stückgüter und Schwergut über 10-fach messend | auf Anfrage | ||
7340 | Gefahrgut (GGV-See) | entfällt | je 1.000 kg und Kalendertag | 7,00 |
7350 | Lagerung von forstfreien Gütern, Massengütern und sonstige nicht genannte Gütern | auf Anfrage |
7.4 Langfristige Lagerung - Güter aller Art in den Lagerhallen oder unter den Überdachungen
Code | Güterart | Freilagerfrist | Berechnung | EURO |
---|---|---|---|---|
7410 | Stückgut und Schwergut bis 5-fach messend | entfällt | je 1.000 kg und Kalendertag | 0,50 |
7420 | Stückgut und Schwergut bis 10-fach messend | entfällt | je 1.000 kg und Kalendertag | 0,90 |
7430 | Stückgut und Schwergut über 10-fach messend | auf Anfrage | ||
7440 | Gefahrgut (GGV-See) | auf Anfrage | ||
7450 | Lagerung von forstfreien Gütern, Massengütern und sonstige nicht genannte Gütern | auf Anfrage |
7.5 Lagerung - Güter im Freien
Code | Güterart | Freilagerfrist | Berechnung | EURO |
---|---|---|---|---|
7510 | Stückgut und Schwergut bis 5-fach messend | 3 Werktage | je 1.000 kg und Kalendertag | 0,40 |
7520 | Stückgut und Schwergut bis 10-fach messend | 3 Werktage | je 1.000 kg und Kalendertag | 0,65 |
7530 | Stückgut und Schwergut über 10-fach messend | auf Anfrage | ||
7550 | frostfreie Lagerung, Massengüter und sonstige nicht genannte Güter | auf Anfrage |
7.6 Lagerung Boote im Freien
Code | Güterart | Freilagerfrist | Berechnung | EURO |
---|---|---|---|---|
7610 | Boote bis 1.500 kg | 3 Werktage | je Stück und Kalendertag | 13,75 |
7620 | Boote von 1.501 kg bis 3.000 kg | 3 Werktage | je Stück und Kalendertag | 15,35 |
7630 | Boote ab 3.000 kg | 3 Werktage | je Stück und Kalendertag | 18,55 |
7.7 Lagerung Fahrzeuge im Freien
Code | Güterart | Freilagerfrist | Berechnung | EURO |
---|---|---|---|---|
7710 | Fahrzeuge bis 3.000 kg | 3 Werktage | je Stück und Kalendertag | 3,65 |
7720 | Fahrzeuge von 3.001 kg bis 5.000 kg | 3 Werktage | je Stück und Kalendertag | 7,90 |
7730 | Fahrzeuge über 5.001 kg | 3 Werktage | je Stück und Kalendertag | 15,85 |
7.8 Lagerung Container oder Wechselbrücken im Freien
Code | Güterart | Freilagerfrist | Berechnung | EURO |
---|---|---|---|---|
7810 | Container und Wechselbrücken | 3 Werktage | je Stück und Kalendertag | 12,20 |
7830 | Container und Wechselbrücken mit Gefahrgut (GGV-See) | entfällt | je Stück und Kalendertag | 24,55 |
7.9 Standgeld Lkw und Trailer im Freien
7.9.1 Für die Lkw und Trailer, die auf den Hafenanlagen der LHG abgestellt werden, wird nach Ablauf einer freien Standzeit ein Standgeld berechnet. Das Abstellen der Lkw/Trailer erfolgt auf eigene Gefahr des Hafenbenutzers. Die Haftung der LHG ist geregelt nach § 13 der AGB, d.h. außer in den in § 13 AGB genannten Fällen übernimmt die LHG keine Haftung.
7.9.2 Für Lkw und Trailer, die den Hafen ausschließlich zum Parken benutzen ohne seeseitig mit Wasserfahrzeugen in die Häfen der LHG ein- oder ausgebracht worden sind, entfällt die Freilagerfrist. Der 1. lagergeldpflichtige Tag ist der Tag der Anlieferung (Gate In). Der letzte lagergeldpflichtige Tag ist der Tag der Auslieferung (Gate Out).
7.9.3 Die LHG behält sich vor, Standgelder vom Auftraggeber oder Hafenbenutzer im Voraus, spätestens bei der Auslieferung der Einheiten aus den Häfen der LHG, bar zu kassieren.
Code | Güterart | Freilagerfrist | Berechnung | EURO |
---|---|---|---|---|
7910 | Trailer und Lastkraftwagen | 3 Werktage | je Stück und Kalendertag | 12,20 |
7930 | Trailer und Lastkraftwagen mit Gefahrgut (GGV-See) | entfällt | je Stück und Kalendertag | 24,55 |
8. Gate Charge
Für die Ein- und Ausfahrt zu den Hafenanlagen der LHG über das LHG-Gate-System, von eingehenden oder ausgehenden Transportmitteln oder Transportbehältern wie Trailer, Lkw, Container, Wechselbrücken etc. wird eine Gate Charge berechnet.
Code | Leistung | Berechnung | EURO | |
---|---|---|---|---|
7110 | Transportmittel oder Transportbehälter im unbegleiteten oder begleiteten Verkehr | inklusive Scanning | je Stück | 3,60 |
7120 | Begleiteter Verkehr | exklusive Scanning | je Stück | 0,80 |
9. Fest-/Losmachen Terminal Skandinavienkai
9.1 Geltungsbereich
Die Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH (LHG) ist von der Lübeck Port Authority für das Festmachen oder Losmachen von Schiffen und sonstigen Schwimmkörpern, in den von der Lübecker Hafen-Gesellschaft betriebenen Teilen des öffentlichen Hafens der Hansestadt Lübeck zugelassen.
9.2 Allgemeine Bestimmungen
9.2.1 Der Beauftragende oder Fahrzeugführer hat sicherzustellen, dass die Schiffsbesatzungen, Schiffe und sonstige Schwimmkörper für den Dienstleistungsvorgang bereit sind.
9.2.2 Kosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9.2.3 Liegt für Seeschiffe oder seegängige Schwimmkörper keine BRZ-Vermessung gemäß internationalem Schiffsmessbrief London-Übereinkommen ITC 1969 vor, erfolgt eine Schätzung der BRZ durch die Lübeck Port Authority.
9.2.4 Vorschriften gemäß der Hafenbenutzungsverordnung der Hansestadt Lübeck sind zu beachten. Schiffe und sonstige Schwimmkörper bis zu 70 m Länge ü.A. sind von der Verpflichtung zum Festmachen oder Losmachen befreit.
9.3 Anmeldungen
9.3.1 Der Beauftragende oder Fahrzeugführer hat, die Inanspruchnahme der Dienstleistungen (Festmachen/Losmachen/Verholen) 24 Stunden vor der vorgesehenen Inanspruchnahme der Dienstleistung beim Koordinator der LHG anzumelden.
9.3.2 Zeitliche Veränderungen sind spätestens 4 Stunden vor der angemeldeten Inanspruchnahme der Dienstleistung, bei dem zuständigen Koordinator der LHG anzumelden. Wird die Meldefrist nicht eingehalten, können die Dienstleistungen nur nach Verfügbarkeit des Personals angenommen und bearbeitet werden.
9.3.3 Kurzfristige Anmeldungen (bis zu 4 Stunden vor dem Dienstleistungsvorgang) von Schiffen oder sonstigen Schwimmkörpern, können nur nach Verfügbarkeit des Personals angenommen und bearbeitet werden. Anmeldungen mit einer Frist von weniger als vier Stunden können in der Regel nicht angenommen und bearbeitet werden.
9.3.4 Zu den Punkten 9.3.1 bis 9.3.3 erfolgt die Zuschlagberechnung für angemeldete und abgesagte Dienstleistungen, kurzfristige Anmeldungen von Schiffen und sonstigen Schwimmkörpern und Nichteinhaltung der Meldefristen.
Koordinator der Festmacherleistungen:
Telefon: | + 49 (0) 4502 - 807 2400 |
Telefax: | + 49 (0) 4502 - 807 2509 |
E-Mail: | SK-OC@lhg.com |
9.5 Dienstleistungsentgelte für Festmacherleistungen
9.5.1 Die Dienstleistungsentgelte betragen innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit, von Montag bis Samstag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr, je Schiff oder sonstigem Schwimmkörper und Vorgang.
Code | Schiffsgröße in BRZ | EURO | |
---|---|---|---|
9500 | bis | 1.000 | 102,00 |
9502 | bis | 2.000 | 122,40 |
9504 | bis | 2.500 | 142,80 |
9506 | bis | 5.000 | 163,20 |
9508 | bis | 7.500 | 183,60 |
9510 | bis | 10.000 | 204,00 |
9512 | bis | 15.000 | 224,40 |
9514 | bis | 20.000 | 244,80 |
9516 | bis | 25.000 | 285,60 |
9518 | bis | 30.000 | 306,00 |
9520 | bis | 35.000 | 357,70 |
9522 | bis | 40.000 | 408,00 |
9524 | bis | 45.000 | 459,00 |
9526 | für | jede weitere angefangenen 5.000 BRZ | 51,00 |
9.5.2 Auf die genannten Dienstleistungsentgelte für das Festmachen, Losmachen oder Verholen wird ein Liniendienstnachlass gewährt. Der Liniendienstnachlass erfplgt nach der Anzahl der Anläufe je Kalenderjahr.
Schiffsanläufe je Kalenderjahr | Prozent |
---|---|
ab dem 20. bis 50. Anlauf | 10 |
an dem 51. bis 250. Anlauf | 20 |
ab dem 251. Anlauf | 30 |
9.5.3 Die Dienstleistungsentgelte beinhalten eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem geplanten Zeitpunkt der Tätigkeit. Längere Wartezeiten werden mit einem Zuschlag für Wartezeiten berechnet.
9.6 Zuschläge
Für Arbeiten von Montag bis Samstag in der Zeit von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr, sowie an Sonntagen und Feiertagen wird ein Zuschlag auf die Dienstleistungsentgelte je Vorgang in Höhe von 50 % berechnet.
9.7 Wartezeit
Je angefangene vom Auftragnehmer unverschuldete 30 Minuten Wartezeit über die im Punkt 9.5.3 genannte Wartezeit hinaus, erfolgt der Zuschlag in Höhe von 50% auf die zu berechnenden Dienstleistungsentgelte.
9.8 Sonstiges Dienstleistungsentgelt
9.8.1 Berechnung für angemeldete und vor der vorgesehenen Inanspruchnahme abgesagte Dienstleistungen. Der Zeitpunkt der Abmeldung vor dem geplanten Dienstleistungsbeginn ist Grundlage für die Einstufung der Berechnung.
Code | Abmeldung der Dienstleistung | Berechnung | Prozent |
---|---|---|---|
9810 | 2 Stunden vor der Inanspruchnahme | vom Dienstleistungsentgelt | 75 |
9812 | 4 Stunden vor der Inanspruchnahme | vom Dienstleistungsentgelt | 50 |
9814 | 9 Stunden vor der Inanspruchnahme | vom Dienstleistungsentgelt | 25 |
9816 | über 9 Stunden vor der Inanspruchnahme | vom Dienstleistungsentgelt | 0 |
Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH
Zum Hafenplatz 1 | |
DE-23570 Lübeck-Travemünde | |
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