Zugangsberechtigung

Um eine Zugangsberechtigung mittels einer Chipkarte für die Terminals der LHG zu erlangen, ist ein genehmigter Antrag zwingende Grundlage. Diesen erhalten Sie nach telefonischer Rücksprache unter der Rufnummer +49 4502 807 - 5590. Der Antrag wird Ihnen dann wahlweise über den Postweg oder auch per E-Mail zugeschickt. Den Antrag bitte ausgefüllt an folgende Adresse zurückschicken:

Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH
Zum Hafenplatz 1
23570 Lübeck

oder per E-Mail: zugangskontrolle@lhg.com

Bitte beachten Sie, dass im gesamten Hafenbereich Sicherheitswesten zu tragen sind, sobald Sie das Fahrzeug verlassen haben oder den Hafenbereich betreten.

Entstehende Kosten:
Für jede beantragte Karte wird ein einmaliger Unkostenbeitrag von EUR 19,00* erhoben.
Der Verlust einer Chipkarte muss umgehend gemeldet werden. Das Erstellen einer neuen Karte wird mit EUR 25,00* in Rechnung gestellt.

* - zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Datenschutzerklärung

Ihre persönlichen Daten werden zum Zwecke der Erlangung einer Zufahrtsberechtigung und des bestimmungsgemäßen Aufenhaltes im öffentlichen Hafen der Hansestadt Lübeck automatisiert erhoben, verarbeitet und genutzt. Es gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung und die einschlägigen ergänzenden Regelungen zur Hafensicherheit (u.a. Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit in den schleswig-holsteinischen Hafenanlagen - Hafensicherheitsgesetz - HaSiG - vom 18. Juni 2004) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Abfertigung.